Zeitmanagement – diese Termine sollten ROT im Unternehmerkalender stehen!

Hier ist Teil 2 der Artikelserie von Liss Heller (den ersten Artikel findest du hier). Diesmal dreht sich alles um die Termine die unbedingt in jedem Kalender eines Unternehmers stehen müssen. Damit ersparst du dir viele Mühen und vor allem auch viel Ärger und du erweiterst dein Zeitmanagementsystem. Also Bühne frei für Liss Heller!

Wir schreiben hier über Ihr Zeitmanagement, aber vielleicht fragen Sie sich: Wie sieht es eigentlich mit dem Zeitmanagement des Steuerberaters aus?

Termine, bis zu denen Steuererklärungen einzureichen sind:

Steuererklärungen: sind normalerweise für jeden Steuerpflichtigen bis zum 30. April des Folgejahres bzw. bei Online-Einreichung bis zum 30. Juni des Folgejahres abzugeben. Ihr Steuerberater kann begreiflicherweise nicht all seine Klienten auf einmal zu diesem Datum fertigstellen. Deshalb ist ihm erlaubt, später einreichen, zumindest bis zum Oktober des Folgejahres. Das heißt, als Steuerberater kann man Abgabetermine für Steuererklärungen nach hinten verschieben; das ist vor allem in den Fällen angenehm, in denen es voraussichtlich eine Nachzahlung gibt.

Was sollten Sie aber nun beachten?

Jährlich: Einkommensteuer

Die Einkommensteuervorauszahlung ist nur vier Mal im Jahr fällig. Immer am 15. des jeweils zweiten Quartalsmonats, also im: Februar, Mai, August und November. Es wird das Einkommen natürlicher Personen besteuert. Dazu gibt es einen Vorauszahlungsbescheid seitens des Finanzamtes. Um zu überprüfen, ob Sie richtig mit dem zu erwartenden Einkommen liegen, gibt es die Tabelle, wie die Tarifstufen aussehen:,

Tarifstufen Einkommen in Euro Grenzsteuersatz ab 2016
11.000 und darunter 0%
über 11.000 bis 18.000 25%
über 18.000 bis 25.000 35%
über 25.000 bis 31.000 35%
über 31.000 bis 60.000 42%
über 60.000 bis 90.000 48%
über 90.000 bis 1.000.000 50%
über 1.000.000 55%

Ein Tipp, wie Sie ohne diese Tabelle die Einkommensteuer schnell berechnen können:

Gehen Sie doch auf die Seite des Finanzministerium – dort können Sie ohne Excel und Pipapo den Betrag ermitteln: https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#est

Jährlich: Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Viele Einnahmen-Ausgaben-Rechner erledigen mittlerweile einen Großteil der Buchhaltung selbst. Dabei lässt sich zwischen der Monatsbuchhaltung und der Jahresbuchhaltung unterscheiden:

Eine Jahresbuchhaltung zu machen, empfiehlt sich nur dann, wenn Sie ein eher moderates Geschäftsvolumen haben und auch keine Umsatzsteuer abführen müssen, d.h. als Kleinunternehmer oder wenn Sie bei Ihren Geschäftsaktivitäten unecht steuerbefreit ist. In diesem Fall bereiten Sie Ihre Belege nach Kategorien sortiert vor, also z.B. nach Miete, technischer Bedarf, Büromaterial, etc.

Monatlich/Quartalsweise: Einnahmen-Ausgaben-Rechner

Um jedoch einen wirklichen Überblick über die Entwicklung Ihres Geschäftes zu erhalten, empfehlen wir, zeitnah Aufzeichnungen zu erstellen und eine Monatsbuchhaltung zu führen, und zwar sowohl wenn monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) abzugeben ist. In diesem Fall werden die Belege chronologisch sortiert.

UVA erstellen – bei Monatsbuchhaltung

Mittels Buchhaltungsprogramm (manchmal auch noch händisch!) wird die UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) erstellt und die Umsatzsteuerzahllast errechnet. Grob gerechnet ist das: erhaltene Umsatzsteuer abzüglich bezahlte Umsatzsteuer (=Vorsteuer). Die positive Differenz müssen Sie an das Finanzamt abführen.

Diese monatlichen Steuertermine sollten Sie (auch) kennen

Die folgenden Abgaben (neben der Umsatzsteuervorauszahlung) sind jeweils bis zum 15. des Monats zu leisten/deklarieren und betreffen entweder den Vormonat oder den Vorvormonat:

  • Normverbrauchsabgabe (NoVA)
  • Elektrizitäts-, Kohle- und Erdgasabgabe
  • Werbeabgabe
  • Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs 3 in Verbindung mit § 96 Abs 1 Z 3 EStG
  • für Ihre Mitarbeiter:
  • Lohnsteuer
  • Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag
  • Kommunalsteuer
.

Jährlich und monatlich: Regelmäßigkeit ist Trumpf

Aufträge an Land ziehen, Präsentationen erstellen, am eigenen (Web-)Auftritt basteln, Kunden betreuen, Aufträge abarbeiten… Blenden Sie dabei Ihre Buchhaltung nicht aus! Wenn Sie diese jetzt ordnungsgemäß machen, dann haben Sie später weniger Unannehmlichkeiten oder auch Säumniszuschläge: Gerade solche kommen zum Tragen, wenn Meldungen nicht zeitgerecht erfolgen. Schieben Sie daher die Buchhaltung nicht vor sich hin.

Ein routinemäßiges Rendezvous

Setzen Sie in Ihrem Online-Kalender einen monatlichen Serientermin fest, mit Erinnerungsalarm. Stellen Sie sich vor, ihre Buchhaltung sei das Date mit einem attraktiven Filmstar…denn ein regelmäßiges Rendez-vous mit dem Finanzminister wird Sie vielleicht nicht so inspirieren. Wenn Sie Unternehmer sind, könnte das vielleicht Rosie Huntington-Whiteley oder Angelina Jolie sein. Unsere Klientinnen greifen gerne auf James Bond als Reminder zu: ein junger Sean Connery, ein herber Daniel Craig oder ein smoother Pierce Brosnan sind hier nette Anker. Gehen Sie bei diesem regelmäßigen Dating Ihre Unterlagen durch und sortieren Sie Ihre Belege. Halten Sie sich an diese Serientermine. Hören Sie dazu entspannende Musik und freuen Sie sich immer auf diese Dates! Sie haben danach etwas Großartiges geleistet – belohnen Sie sich in Gedanken dafür.

..und noch mehr Tipps und Tricks!

Natürlich sind auch viele Unternehmer im Umgang mit FinanzOnline sehr geübt. Es wird einem hierbei eine gute Plattform geboten. Die Einreichung der UVA (Umsatzsteuervoranmeldung) geht relativ einfach ab. Dennoch man muss seine Zahlen genau und korrekt im Griff haben. Ab einem gewissen Umfang und einer entsprechenden Unternehmensgröße kommen Sie kaum am Steuerberater vorbei. Er berät Sie und bewahrt Sie vor Fehler, er ist Ihr „drittes Auge“.

Gut vorbereitet zum Steuerberater!

Nehmen Sie Ihren Steuerberater in Anspruch, mit Ihnen die optimale Belegaufbereitung abzuklären, wie Sie Ihre Geschäftsunterlagen sammeln und zusammenstellen, wie Rechnungen sortiert und abgelegt werden sollen. Je übersichtlicher Sie diese Aufgaben erledigen, desto weniger Arbeitszeit benötigt Ihr Steuerberater. Dazu lesen Sie mehr im Artikel: Rechnungen richtig richten – 6 Tipps für gelungenes Selbstmanagement 

Autorenprofil

Liss Heller

Liss Heller ist Unternehmerin, Motivatorin und Keynote Speakerin aus Leidenschaft. Ihr Motto lautet: „Denken – nicht Grübeln, Wagen – nicht Zögern, Vertrauen –nicht Zweifeln, Entscheiden im richtigen Augenblick und große Visionen haben“.

Die Betriebswirtin, Steuerberaterin sowie geprüfte Unternehmensberaterin ist seit 1982 selbständig in der Steuer- und Unternehmensberatung HELLER CONSULT tätig.

Ihr Thema ist die gelebte Wertewelt in Unternehmen. Denn: Zusammengeschweißt durch gemeinsame Werte und Visionen steigert das Arbeiten und Leben in der funktionierenden Werte-Welt einer gemeinsamen Community, des Clans, Zufriedenheit und Motivation.

www.hellerconsult.com

www.liss-heller.com

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Thomas

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Inhaltsverzeichnis

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Die Live-Workshop-Teile finden an folgenden Terminen statt:

  • 02.01.2023 19:00 Uhr: KickOff
  • 07.01.2022 08:30 Uhr: FAQ Jahresplanung

Zu beiden Live-Events gibt es auch Aufzeichnungen!

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